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FAMILIENRECHT

Die Kernbereiche meiner Tätigkeit im Familienrecht sind

  • die Vorbereitung und Durchführung von Verfahren der Scheidung der Ehe sowie in Verfahren der Aufhebung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft,
  • die Erstellung und die Prüfung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen,
  • die Durchsetzung und die Abwehr von Unterhaltsansprüchen (Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt)
  • die Durchsetzung sowie die Abwehr von Ansprüchen auf Zahlung eines Zugewinnausgleichs sowie
  • die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten der elterlichen Sorge für minderjährige Kinder (Umgang, Aufenthaltsbestimmungsrecht etc.).

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen verwandter oder verheirateter Personen zueinander.

Rechtliche Streitigkeiten im Familienrecht sind daher regelmäßig durch eine sehr große persönliche sowie emotionale Betroffenheit der Beteiligten gekennzeichnet.

Nur zu oft verlieren die Beteiligten in familienrechtlichen Streitigkeiten aufgrund dieser immensen emotionalen Betroffenheit ihr eigentliches Ziel aus den Augen und verwickeln sich in schier endlose Streitigkeiten über, zumeist vollkommen belanglose, Nebenkriegsschauplätze.

Bei familienrechtlichen Problemen und Streitigkeiten ist es daher unerlässlich, einen kompetenten Rechtsanwalt zur Seite zu haben, welcher in der Lage ist, konkrete Ziele welche es zu erreichen gilt zu erarbeiten und diese Ziele sodann zeit- und kostensparend umsetzt.

Sie brauchen daher keinen Rechtsanwalt welcher sich einfühlsam in Ihre Situation versetzt, Sie bedauert, Ihnen das Händchen hält und Ihnen unrealistische Versprechungen macht. Sie benötigen einen Fachanwalt welcher aufgrund seiner fundierten rechtlichen Kenntnisse Ihre Situation präzise einschätzen kann, Ihnen Ihre Handlungsspielräume aufzeigt, mit Ihnen realistische Ziele erarbeitet und auch weiß, wie diese Ziele umzusetzen sind.

Einen solchen Rechtsanwalt haben Sie in mir gefunden.

Durch meine nahezu ausschließliche Tätigkeit in den Rechtsgebieten des Familien- und Erbrechts können meine Mandanten sich auf fundierte und stets aktuelle Rechtskenntnisse verlassen. Von der emotionalen Geladenheit meiner Mandate lasse ich mich nicht anstecken. Dies ermöglicht es mir die jeweilige konkrete rechtliche Situation meiner Mandanten zu sicher erkennen, konkrete rechtliche Lösungen zu erarbeiten und diese sodann auch umgehend umzusetzen. Denn durch meine Erfahrung weiß ich nur zu gut, dass der Weg zum Licht am Ende des Tunnels nur über eine nüchterne, gründliche, schlagkräftige und zügige Mandatsbearbeitung führt.  Nur hierdurch ist dem Mandanten tatsächlich gedient.